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Outdoorchef Garantiebedingungen

Die nachfolgenden Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden nur dann Anwendung, sofern OUTDOORCHEF mit dem Kunden nicht schriftlich eine anderslautende Regelung ausserhalb dieser Bedingungen getroffen hat.

GEWÄHRLEISTUNG

OUTDOORCHEF haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Für vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet OUTDOORCHEF nur, sofern OUTDOORCHEF jene ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat.

Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar.

GARANTIE

Etwaige von OUTDOORCHEF gegebene Garantien für bestimmte Artikel räumen dem Kunden zusätzliche Rechte ein, die über die gesetzliche Gewährleistungsregelung hinausgehen.

Die Garantiedauer und DOA-Bestimmungen (Definition nachfolgend) der einzelnen Produkte sind auf der OUTDOORCHEF Webseite unter www.outdoorchef.de kommuniziert oder können jederzeit bei OUTDOORCHEF telefonisch angefragt werden. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich zudem aus den Garantiebedingungen, die den Produkten beiliegen.

Garantieanspruch

Garantieansprüche sind vom Kunden gegenüber OUTDOORCHEF unmittelbar nach deren Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 2 Monaten, schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Kaufbelegs geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von 2 Monaten (Rügefrist), sind sämtliche Garantieansprüche gegenüber der OUTDOORCHEF ausgeschlossen. Für offensichtliche, erkennbare und offene Mängel beginnt diese Rügefrist mit Erhalt des Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt nach Erhalt umgehend auf Mängel zu prüfen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung des Mangels zu laufen.

Ist der Kunde Unternehmer (B2B) gilt für ein Produkt, das nach dem Kauf nicht funktioniert/ nicht in Gebrauch genommen werden kann (Dead on Arrival, "DOA“), dass der Kunde dies innerhalb von 10 Arbeitstagen unter Vorweisung der entsprechenden Garantiekarte oder des Verkaufsbelegs retournieren muss. Nach Ablauf dieser Frist von 10 Tagen ab dem Kaufdatum wird kein Umtausch mehr vorgenommen, sondern eine Reparatur durchgeführt. Ausgenommen davon sind Marken und Produkte, bei welchen die DOA-Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Ist der Kunde Verbraucher (B2C) gilt die DOA- Bestimmung nicht, da zu seinen Gunsten die Vermutung des § 477 BGB eingreift. Danach wird zugunsten des Kunden vermutet, dass ein Sachmangel, der innerhalb von sechs (6) Monaten nach Gefahrübergang des Produktes eintritt, schon bei Gefahrenübergang bestand, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Garantiefälle und Umfang

Die Garantie gilt ab Kaufdatum und wird in folgenden Fällen gewährt, sofern kein Ausschlusstatbestand vorliegt:

  • 12 Jahre auf Edelstahl-Brenner*
  • 12 Jahre auf alle Edelstahlteile*
  • 12 Jahre auf Aluminiumdruckgussteile*
  • 12 Jahre auf Edelstahl-Grillroste*
  • 12 Jahre auf Keramik-Brenner*
  • 5 Jahre auf die emaillierte Kugel (Unterteil und Deckel)*
  • 5 Jahre auf emaillierten Gusseisenrost*
  • Fehler der Emaillierung nur vor erstmaliger Benutzung
  • 2 Jahre auf alle restlichen Herstellungs- / Materialfehler

*gilt nur bei Durchrosten/Durchbrennen für die Modelle Davos, Arosa, Lugano Evo, Dualchef; vom 6. bis zum 12. Jahr 50% Ermäßigung auf Ersatzteilkosten für die emaillierte Kugel / Gusseisenrost (exklusive Transportkosten)

Nicht als Mangel gelten dabei für die Funktion des Produktes unerhebliche Unebenheiten, Farbunterschiede der Emaillierung oder kleinere Fehlstellen wie produktionsbedingte Auflagepunkte am unteren Deckelrand oder an den Aufhängungen. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung stellen ebenfalls weder einen Mangel in der Erfüllung noch des Produktes dar und begründen demgemäß keinen Garantiefall.

Bei einem berechtigten Garantiefall entscheidet OUTDOORCHEF nach eigenem Ermessen, ob die beschädigten oder mangelhaften Teile repariert oder ersetzt oder das Produkt insgesamt ausgetauscht wird. Bei einem Austausch ist OUTDOORCHEF berechtigt, nach eigenem Ermessen dem Kunden ein vergleichbares Modell von OUTDOORCHEF anzubieten, bspw. gegen ein Nachfolgemodell. Soweit durch einen Mangel die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt wird, kann dem Kunden statt der Reparatur oder des Austauschs/Ersatzes auch ein angemessener finanzieller Ausgleich angeboten werden.

Die Garantie ist in jedem Fall limitiert auf den Wert des Kaufpreises des vom Kunden gekauften Produktes.

Garantieausschluss

Die Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Verbrauchsmaterialien, wie Lampen, Batterien, Verpackungen usw. (beispielsweise aber nicht abschließende Aufzählung)
  • Mängel, Defekte und Zustandsverschlechterungen verursacht durch Unfall, fälschlichen Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, nicht festziehen der Schraubverbindung Schlauch & Regler zu Grill inkl. Dichtheitsprüfung Nichtbeachtung und/oder der Warnhinweise;
  • Fettbrand;
  • Umwelteinflüsse und extreme Wetterbedingungen/höhere Gewalt (Hagel, Blitzeinschläge, Wirbelstürme, Erdbeben, Tsunamis, Sturmfluten, Tornados, schwere Stürme, saurer Regen und weitere);
  • Einwirkung von salzhaltiger Luft und/oder Chlorquellen wie z.B. Swimming-Pools und Whirlpools.
  • unsachgemässe Veränderung;
  • Zweckentfremdung;
  • Vandalismus/mutwillige Beschädigung;
  • fehlerhafte Montage;
  • Nachlässigkeit;
  • fehlende Pflege des Produkts/Nichtausführen der regelmässigen Wartung;
  • Verunreinigungen und Schäden durch Insekten oder Spinnen (z.B. Brennerrohre);
  • Schäden durch Nagetiere oder Marder (Schläuche und andere Teile);
  • Schäden durch Verschleiss;
  • Gewöhnlicher Verschleiss bei bestimmungsgemässem Gebrauch, insbesondere an allgemeinen Verschleissteilen wie Trichter, Flammdächer, Brenner, Thermometer, Zündung und Batterie, Elektrode, Zündkabel, Gasschlauch, Gasdruck-Regler, Heizelement, Reflektor, Alu-Schutzfolie, Grill- oder Kohlerost und -schale, Anzündrost sowie die Fettauffang- und Kohleschale;
  • Kratzer;
  • Dellen;
  • Lackschäden;
  • Beschichtungen;
  • Korrosion und oberflächliche Rostbildung;
  • Verfärbungen durch Hitzeeinwirkung;
  • Schäden durch scheuernde und chemische Reinigungsmittel;
  • Absplitterungen und Schäden auf porzellanbeschichteten Teilen und Komponenten (sofern der Fehler nicht nachweislich bereits vor erstmaliger Benutzung vorlag);
  • Defekte und/oder Schäden, soweit diese durch Eingriffe oder Reparaturen von nicht durch OUTDOORCHEF autorisierte Service-Techniker oder durch den Einbau von Ersatzteilen anderer Hersteller erfolgt sind;
  • Defekte und/oder Schäden, welche beim Transport zum Käufer entstanden sind, sofern der Transport nicht von der Garantiegeberin veranlasst wurde;
  • Defekte und/oder Schäden aufgrund von Abnutzung bei professionellem Gebrauch zu gewerblichen Zwecken (z.B. Einsatz in Hotellerie oder Gastronomie).

Die in dieser Garantievereinbarung genannten Garantiefälle und Haftungsausschlüsse sind abschliessend. OUTDOORCHEF verpflichtet sich in keinem Fall zu einer über diese Garantievereinbarung hinausgehende Gewährleistung, Garantie oder Haftung, abgesehen von etwaig bestehenden gesetzlichen Ansprüchen des Kunden im Falle eines Sachmangels.

Garantieabwicklung

Im Garantiefall hat der Kunde sich umgehend an OUTDOORCHEF zu wenden. Der Kunde hat bei seiner Garantiemeldung folgende Informationen anzugeben und Belege einzureichen:

  • Kaufquittung und Garantieschein;
  • Produktname mit Serien- und Artikelnummer (zu finden auf Datensticker, der auf dem Produkt angebracht ist);
  • Anschrift des Kunden;
  • Beschreibung des Mangels.

Für die Dauer der Garantieabwicklung (Prüfung und eventuell Reparatur/Ersatz/Austausch) besteht gegen OUTDOORCHEF kein Anspruch auf ein Ersatzprodukt oder eine sonstige Entschädigung. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantielaufzeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von OUTDOORCHEF über.

Der Kunde ist für den Transport in das OUTDOORCHEF Servicecenter in Deutschland verantwortlich (siehe www.outdoorchef.de) und trägt auch die anfallenden Kosten. Rücksendungen aus dem OUTDOORCHEF Servicecenter werden ausschliesslich an Adressen innerhalb Deutschlands ausgeführt. Bei berechtigten Garantiefällen erstattet OUTDOORCHEF die notwendigen und erforderlichen Transport- und Versandkosten.

Stand 11.08.2023, Quelle Outdoorchef Deutschland GmbH, Ochsenmattstrasse 10, 79618 Rheinfelden, https://de.outdoorchef.com/policies/legal-notice

Garantiegeber:

OUTDOORCHEF Deutschland GmbH
Ochsenmattstrasse 10
79618 Rheinfelden – Deutschland
Telefonnummer +49 7623 741 900
Telefaxnummer:+49 7623 741 90 10
E-Mail-Adresse: webshop@outdoorchef.de

Unabhängig der von Outdoorchef Deutschland gewährten freiwilligen Garantie gelten die zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen ab Übergabe der Ware für in der Europäischen Union erworbene Produkte. Verantwortlich ist hier immer der Händler, bei dem das Produkt erworben wurde. Diese gesetzliche, unentgeltliche Gewährleistung wird durch die (freiwillige) Garantie für unsere Produkte in keiner Weise eingeschränkt und besteht unabhängig von dieser im gesetzlichen Umfang.

Grillfürst GmbH
Eigilstr. 2
36043 Fulda

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